Arzneimittelabgabeverbot bei Fernverordnungen
Das bis zum 09.08.2019 bestehende Verbot zur Abgabe von Arzneimittel bei Fernverordnungen gem. § 48 Abs. 1 S. 2, 3 AMG a.F. (alte Fassung) wurde gestrichen, sodass seitdem auch Arzneimittel in der Fernbehandlung verordnet werden dürfen.
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