Verwendung Künstlicher Intelligenz, Wearabeles und Gesundheits-Apps
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz erhalten Versicherte einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft, ob die Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz, Datensicherheit sowie der Nachweis positiver Versorgungseffekte vorliegen und nimmt das Produkt bejahendenfalls in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen auf. Gehören diese damit zur Regelversorgung, müssen sie für den Arzt als standardisiert gelten.
Bedient sich der Arzt einer Künstlichen Intelligenz zur Unterstützung seiner Behandlung bleibt die Letztverantwortung bei ihm, d.h. für die Auswahl, Verifizierung der Ergebnisse, Anwendungsentscheidung etc.
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