Begriffe rund um das E-Health-Gesetz
Auf dieser Seite werden folgende Begriffe erklärt: eArztbrief, eGesundheitskarte, eHealth, E-Health-Gesetz, eHeilberufeausweis, ePatientenfach, ePatientenakte, eRezept, gematik, Interoperabilitätsverzeichnis, Medikationsplan, Notfalldatenmanagement, Praxisverwaltungssystem, Telematikinfrastruktur, Versicherungsstammdatenmanagement.
eArztbrief: Beim elektronischen Arztbrief (eArztbrief) handelt es sich um einen digital über das Praxisverwaltungssystem versandten Arztbrief. Die mit dem elektronischen Heilberufeausweis erzeugte qualifizierte elektronische Signatur (QES) garantiert dem Empfänger, dass der eArztbrief von einer bestimmten Person stammt und nach der Unterschrift mit dem Heilberufeausweis nicht mehr verändert wurde. Der eArztbrief soll über die Telematikinfrastruktur verschickt werden.
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elektronische Gesundheitskarte (eGK): Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden die Stammdaten der Versicherten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Adresse, gespeichert. Die Karte wird aktuell (Stand Juni 2017) nur offline verwendet. Sobald der Rollout der Telematikinfrastruktur beginnt, wird die Online-Anwendung der eGK, also das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), möglich sein. Ab 2018 werden auch der Medikationsplan sowie die Notfalldaten auf ihr abrufbar sein.
eHealth: eHealth ist die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologie für die gesundheitliche Versorgung. eHealth ist also der Überbegriff für alle IT-Anwendungen im Gesundheitswesen. (Definition der WHO)
E-Health-Gesetz: Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) beschreibt, wie bei der Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und der Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte vorgegangen werden soll. So werden zum einen zeitliche Vorgaben gemacht, wann beispielsweise die TI eingeführt werden soll und dafür ein Interoperabilitätsverzeichnis vorliegen muss. Zum anderen werden neue Anwendungen wie der eArztbrief und die Notfalldatenspeicherung eingeführt.
eHeilberufeausweis: Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte, mit der sich Angehörige der Gesundheitsberufe authentifizieren können. Es gibt den elektronischen Arztausweis, den elektronischen Zahnarztausweis und den elektronischen Apothekerausweis. Ärzte können damit elektronische Dokumente rechtssicher unterzeichnen und verschlüsseln (siehe eArztbrief) sowie damit auf die eGK und die TI zugreifen.
ePA (elektronische Patientenakte): In der sektorübergreifenden elektronischen Patientenakte sollen bereits vorhandene Dokumentationen über den Patienten abgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan sowie der Impfpass. Die Patientenakte soll einrichtungsübergreifend aufgerufen werden können und ab 2019 zur Verfügung stehen.
elektronisches Patientenfach: Im elektronischen Patientenfach kann der Patient Daten, wie zum Beispiel selbst gemessene Blutdruckwerte, in einem Onlinefach abspeichern und auch außerhalb der Praxis einsehen. Die Daten aus der elektronischen Patientenakte können auch in das Patientenfach mit aufgenommen werden.
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eRezept: Beim eRezept handelt es sich um eine elektronische Verschreibung von Arznei- und Heilmitteln, also ein papierloses Rezept. Das eRezept ist im E-Health-Gesetz zurzeit nicht aufgeführt. Es ist jedoch als Applikation für die EGK vorgesehen.
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte GmbH (gematik): Die gematik hat die Aufgabe, die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte sowie die zugehörigen Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe, Kostenträgern und Versicherten in Deutschland flächendeckend einzuführen. Sie wurde im Jahre 2005 durch die Spitzenverbände der Leistungserbringer und Kostenträger des deutschen Gesundheitswesens gegründet.
Interoperabilitätsverzeichnis: Unter Interoperabilität versteht man die Fähigkeit eines Systems/Programms, mit einem anderen System zu interagieren. Daher ist die Interoperabilität eine Voraussetzung, um die Informationstechnologie im Gesundheitswesen anzuwenden. Im sogenannten Interoperabilitätsverzeichnis vesta (Verzeichnis für Standards im Gesundheitswesen), das seit 30. Juni 2017 vorliegt, werden technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufgeführt. Das Verzeichnis wird durch die gematik betrieben und öffentlich zugänglich gemacht.
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Medikationsplan: Seit Oktober 2016 haben alle Patienten, die dauerhaft innerhalb von 28 Tagen mindestens drei auf Kassenrezept verordnete, über den Blutkreislauf zugeführte (über den Darm oder über Injektion) Medikamente gleichzeitig einnehmen, das Recht auf einen Medikationsplan. Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist standardisiert und soll den Patienten bei der Einnahme der Medikamente unterstützen. Auf dem Plan werden sowohl Medikamente als auch Medizinprodukte aufgelistet. Ferner enthält er Anweisungen über die Dossierung und die Dauer der Anwendung. Ab 2018 soll der Plan von der eGK abrufbar sein.
Notfalldatenmanagement: Ab Januar 2018 sollen wichtige Notfalldaten (Notfalldatensatz, NFD) des Patienten, wie zum Beispiel Allergien und Vorerkrankungen auf der eGK gespeichert werden. Das medizinische Personal kann zum Beispiel im Falle einer Erstversorgung durch den Notarzt beziehungsweise den Rettungsdienst auf den NFD zugreifen. Der Patient muss der Speicherung NFD schriftlich zustimmen.
Praxisverwaltungssystem (PVS): Bei einem PVS handelt es sich um eine Software, mit der die Arbeitsabläufe in einer Arztpraxis organisiert werden. Es beinhaltet Funktionen wie Terminplanung, Online-Abrechnung sowie die elektronischen Patientenakten und dient auch der elektronischen Kommunikation (eArztbrief) sowie der Speicherung des eMedikationsplans.
Telematikinfrastruktur: Die Telematikinfrastruktur (TI) stellt eine Kommunikationsplattform für alle Akteure des Gesundheitswesens dar. Über dieses eigenständige, sichere Netzwerk werden Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sowie die Patienten miteinander vernetzt. Es dient dem Datenaustausch. Die TI wird durch die gematik aufgebaut.
Versichertenstammdaten-Management (VSDM): Unter dem VSDM versteht man die Aktualisierung der Versichertendaten auf der eGK. Dabei werden die Versichertendaten online geprüft und, falls nötig, aktualisiert. Ab Juli 2018 sind laut E-Health-Gesetz alle Arztpraxen und Krankenhäuser zur Anwendung des VSDM verpflichtet.