Telemedizin BW
Unsere Ziele
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Vernetzung
Die KTBW, integriert in die Strukturen des Heinrich Lanz Zentrums, bietet eine offene Plattform, die hilft, die verschiedenen Interessengruppen im Gesundheitswesen wie ambulante und stationäre Versorger, gesetzliche und private Kostenträger, Wissenschaft und Forschung, Industrie und Start-ups, Politik und Standesorganisationen und natürlich Patienten und deren Interessen miteinander zu vernetzen und so gemeinsam Innovationen voranzutreiben und in der gesundheitlichen Versorgung zu verankern.
Vor allem im Gesundheitssektor ist eine frühzeitige Akzeptanz von Innovationen bei allen Umsetzungspartnern in der Praxis durch strukturierte und frühe Einbindung unerlässlich!
Projektbegleitung
Ziel der Projektbegleitung durch die KTBW ist es, innovative Konzepte und Entwicklungen in die klinische Anwendung sowie die Regelversorgung zu überführen und, gekoppelt mit einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation, eine langfristige und nachhaltige Finanzierungsperspektive dieser Projekte zu sichern. Dabei stehen wir beratend zur Seite, bringen Kompetenzen ein und bedienen uns spezieller Werkzeuge, wie z.B. das im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst von der Koordinierungsstelle für Versorgungsforschung erstellte QM-Handbuch Telemedizin, das eine strukturierte Checkliste zur Planung, Durchführung und Evaluation von Projekten bereitstellt.
Nachhaltigkeit - nicht nur finanziell - ist bei der Überführung von innovativen Projekten in die Regelversorgung für deren erfolgreiche Umsetzung essenziell!
Wissenschaftliche Evaluation
Damit Innovationen in der Regelversorgung ankommen und auch finanziert werden, ist es unabdingbar, deren gesundheitsökonomischen und gesellschaftlichen Nutzen begleitend mit wissenschaftlichen Methoden zu evaluieren. Die KTBW begleitet Projekte auch auf dieser Ebene, bringt die akademische Expertise des Heinrich Lanz Zentrums mit ein oder stellt den Kontakt zu Institutionen her, die die verschiedenen Aspekte der wissenschaftlichen Evaluationen auf hohem Niveau durchführen. So werden Akzeptanz und Nutzen in der Fachwelt sichergestellt und wissenschaftlich evaluierte Innovationen letztlich für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
Nur bei wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsökonomischem und gesellschaftlichem Nutzen dürfen Gelder der Solidargemeinschaft für die Finanzierung ‚neuartiger’ Leistungen verwendet werden!