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Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2015 den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. In dem Gesetz wird zum Beispiel festgelegt, dass ab 2018 Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Viel zu lang wurde schon gestritten. Jetzt gehört endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt. Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird. Es gibt also viele gute Gründe, künftig Termine einzuhalten, aber keine Ausreden mehr - weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie. Der Nutzen für die Patienten ist enorm: Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten sofort von der Gesundheitskarte abrufen können. Und wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden. Erweiterte Möglichkeiten der Gesundheitskarte und höchste Datensicherheit müssen immer Hand in Hand gehen. Denn hier geht es um sehr persönliche Informationen. Ich freue mich deshalb, dass gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein System entwickelt werden konnte, das bestmöglichen Schutz der höchstpersönlichen Patientendaten bietet."
Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Michael Hange, erklärte: "Das E-Health-Gesetz stellt auch einen Meilenstein für die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen dar. Die Telematik-Infrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte tragen dazu bei, die Sicherheit sensibler Patienten-Daten weiter zu verbessern. Damit profitieren die Patienten von einem Plus an Datenschutz im Gesundheitswesen."
Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng einbezogen. Die Sicherheitsanforderungen an die elektronische Gesundheitskarte werden unter Berücksichtigung der Entwicklung der technischen Möglichkeiten
Das Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards. Zudem sollen den Patienten konkrete Anwendungen zugute kommen, für die ein klarer Zeitplan gilt.
Die wichtigsten Regelungen des E-Health-Gesetzes: