Teil 1
Experteninterview: Politisches Handeln ist erforderlich
Mit der Publikation „Elektronische Patientenakten – Einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattformen“ weisen Prof. Dr. Peter Haas aus dem Fachbereich Medizinische Informatik von der Fachhochschule Dortmund und die Bertelsmann Stiftung einen klaren Weg für eine Einführung der einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakte (eEPA) in Deutschland. In einem Interview mit Dr. Ariane Pott für die BIOPRO Baden-Württemberg erklärt Haas viele wichtige Punkte der Expertise.
Was versteht man unter einer einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakte (eEPA)?
Prof. Dr. Peter Haas von der Fachhochschule Dortmund.
© FH Dortmund
Im Grunde genommen führt ja heute schon jede Institution in ihrer Einrichtung eine elektronische, oder besser gesagt, eine digitale Dokumentation. Doch diese Dokumentationen vor Ort sind isoliert voneinander und meistens nicht vollständig. Das Ziel einer eEPA ist daher im Grunde die zumindest logische und je nach Implementierung auch physische Zusammenführung der Informationen – eben einer einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakte. Damit haben wir die Möglichkeit eine Gesamtsicht zur Patientensituation herzustellen und Informationsbrüche, die heute zwischen Einrichtungen bestehen, abzuschaffen. Denn eine solche aktuelle und vollständige Historie des Patienten ist wichtig, um gute Behandlungsentscheidungen treffen zu können. Und vielleicht noch wichtiger ist, dass der Patient auch aktiv die eEPA selbst nutzen kann und zum Beispiel seine Selbstdokumentation mit einbringen kann. Es gibt viele chronisch Kranke, die zum Beispiel ein Schmerz- oder ein Diabetes-Tagebuch führen.
Können Sie dafür aktuelle Projekte nennen?
Aktuell haben wir hier an der FH auch ein gutes studentisches Projekt mit Menschen, die unter Ohnmachtsanfällen leiden und man nicht weiß warum. Die Patienten führen dann ein elektronisches Tagebuch, mit dessen Hilfe der Kontext klar werden soll, warum und unter welchen Bedingungen es passiert. Es gibt vieles, was hilfreich sein kann und was heute der Arzt eigentlich kaum erfährt. Es gibt natürlich auch Kritiker die sagen, dass die Patienten die Akte dann mit Informationen vollschütten beziehungsweise. „zumüllen“. Die ganze internationale Literatur und auch Erfahrungen zeigen aber, dass es dabei nicht um Fitnessdaten oder belanglose Einträge geht, sondern um die Zusammenarbeit von Patienten und Ärzten in kooperativen Szenarien bei bestimmten Indikationen. Auch Phasenweise ist dies möglich, zum Beispiel um nach einer Operation den Heilungsverlauf des Knies und die Bewegungsaktivitäten und Fortschritte zu dokumentieren. Wir planen im Moment ein Projekt mit einer Uni, bei dem es darum geht, die Beweglichkeit eines Knies im täglichen Leben bezogen auf die Beweglichkeit nach einer Knieoperation anzuschauen. Daraus können wir Schlüsse ziehen, was Heilungsprozesse fördert und was Risikofaktoren sind.
Wie kann erreicht werden, dass die vielen Einzelprojekte, die im Moment schon stattfinden, abschließend in einer gemeinsamen eEPA münden?
Mit dem Smartphone können Gesundheitsdaten aufgezeichnet und an den Arzt weitergegebenen werden. Hier am Beispiel von Diabetes.
© bvmed.de
Das ist nur möglich, wenn man, wie von uns in der Expertise vorgeschlagen, einen nationalen Rahmen und gewisse Verbindlichkeiten für Kernelemente schafft. Dazu gehören eine Grundidee und eine Spezifikation für gewisse Schnittstellen. Diese sind nötig, damit nicht jeder die Diagnose mit anderen Angaben aufschreibt und die Dokumente zumindest in Teilbereichen, zum Beispiel für Metadaten und Header, alle mit der gleichen „Umverpackung“ versehen sind. Denn wenn jedes System in der Lage ist, diese Umverpackung zu interpretieren, dann kann es das Dokument auch korrekt bei sich einlagern. In diesem Sinne brauchen wir sehr rasch einen Rahmen. Denn es ist eigentlich schon fast zu spät – im Moment laufen auch schon zahlreiche Projekt auseinander. Nehmen Sie mal die Innovationsfond-Projekte: die sollen ja nachhaltig sein und ausgerollt werden und bei vielen soll eine indikationsspezifische einrichtungsübergreifende elektronische Dokumentation aufgebaut werden. Und dann hat nachher ein Arzt Patienten mit fünf verschiedenen Indikationen und dann fünf verschiedene Dokumentationen die er befüllen soll und die nicht kompatibel sind – da ist das Chaos schon vorprogrammiert. Hier ist jetzt rasches politisches Handeln gefordert. Es müssten also technische Voraussetzungen und ein organisatorisch rechtlicher Rahmen vorgegeben werden, der der Besonderheit dieser Branche gerecht wird. Bisher werden die Voraussetzungen für eine eEPA, die im E-Health-Gesetz ab 2018 für jeden möglich sein soll, nicht ausdifferenziert.
Wie soll der gesetzliche Rahmen für die eEPA geregelt sein?
In einer modernen Gesellschaft müsste man im Sozialgesetzbuch ein ganz eigenes eHealth-Kapitel einbauen und alle verstreuten Regelungen zusammenführen. Sodann bräuchte man – damit die vielen Einzelprojekte zusammengeführt werden können – eine nationale Strategie. Damit könnte sich jede Lösung auch entwickeln und migrieren und man hätte nicht 100 kleine Inselprojekte oder -lösungen. Dafür schlagen wir ein eigenes Bundesinstitut vor, das diesen Rahmen im Auftrage der Politik erarbeitet. Ein gutes Beispiel, aus einem anderen Bereich, ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Institut ist weltweit anerkannt und hat einen ganz wesentlichen Beitrag für die Informationssicherheit in der Bundesrepublik geleistet. Denn es gibt einfach Themen, die kann man nicht irgendwelchen Stakeholdern überlassen, die muss man als Gesellschaft aktiv gestalten und diesen Auftrag hat die Politik.