Projektbeschreibung:
In dem Projekt geht es darum, die organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen abzuklären, sodass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte – Versorgungsleistungen an Pflegefachkräfte unter Einbezug der ambulanten Pflegedienste delegieren können. Die ambulanten Pflegedienste sind bereits heute in der Fläche in vielen Haushalten von chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten tätig. Die Knappheit an ärztlichen Ressourcen vor allem im ländlichen Raum wird dazu führen, dass zunehmend Aufgaben delegiert werden müssen. Es soll evaluiert werden, ob Angehörige anderer Gesundheitsberufe delegierbare Leistungen der haus- und fachärztlichen Versorgung übernehmen können. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass sich sowohl die Übernahme der Leistungen als auch die Rückmeldung von durchgeführten Tätigkeiten und erhobenen Befunden nahtlos in den Arbeitsalltag der verschiedenen Berufsgruppen integriert.
Medizinische Fachrichtung:
Ambulante medizinische hausärztliche Versorgung
Ziel des Projektes:
Ziel des Projektes ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Konstanz unter Zuhilfenahme telemedizinischer Infrastrukturen.
Zielgruppe:
Zielgruppe des Projekts sind pflegebedürftige Personen, die bereits von ambulanten Pflegediensten betreut werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein Einsatz von ambulanten Pflegediensten zur Verrichtung delegierbarer ärztlicher Leistungen auch bei Patientinnen und Patienten möglich ist, die bisher noch nicht in der Betreuung durch ambulante Pflegedienste sind.
Projektleitung
Dr. Helmut Eckert, Leitung Gesundheitsamt Konstanz
Kooperationspartner
PhilonMed GmbH, Heidelberg, Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg, Mannheimer Institut für Public Health, Sozial- und Präventivmedizin, Konzil-Kanzlei Dr. Tatjana Wolf, Konstanz
Projektzeitraum
01.11.2019 bis zum 31.10.2021
Finanzierung
Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg mit 150.000 Euro unterstützt. Die Eigenmittel betragen 49.500 Euro.