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Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken

Projektbeschreibung:

Nach Genehmigung von telemedizinischen Modellprojekten in Baden-Württemberg durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist die Erprobung eines elektronischen Rezepts die logische nächste Stufe. So ist es möglich, dass bei einer telemedizinischen Behandlung durch einen Arzt die Ausstellung eines Rezeptes erfolgen kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass weiterhin der Patient oder die Patientin die freie Entscheidung darüber treffen können muss, in welcher Apotheke er oder sie das Rezept einlöst.

Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband Baden-Württemberg richten zu diesem Zweck einen "Fachdienst Rezeptspeicher" mit dem Namen "Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken" ein. Durch definierte Schnittstellen können Ärzte ein verschlüsseltes Rezept auf dem Rezeptspeicher ablegen. Der Patient behält die Hoheit über das Rezept und kann frei entscheiden, in welcher Apotheke er das Rezept einlösen will. Hierfür kann er entweder eine Apotheke seiner Wahl aufsuchen und diese beauftragen, das Rezept vom Rezeptspeicher zu beziehen. Oder er verwendet einen Dienst der Leistungserbringer oder eines Drittanbieters, beispielsweise in Form einer App oder Desktopanwendung, um das Rezept weiterzuleiten.

Medizinische Fachrichtung:

Pharmazie / elektronisches Rezept

Ziel des Projektes:

Im Fokus steht der Patient. Er soll die Möglichkeit haben, unmittelbar nach einer telemedizinischen Behandlung durch einen Arzt ein ihm ausgestelltes Rezept in einer Apotheke seiner Wahl einlösen zu können. Ein auf Papier gedrucktes Rezept müsste dem Patienten per Post zugeleitet werden, sodass hier viel Zeit bis zur tatsächlichen Versorgung verlorengeht. Das elektronische Rezept wird der telemedizinischen Versorgung weiteren Schwung geben und damit die bestehenden Modellprojekte, insbesondere docdirekt, unterstützen.

Zielgruppe:

Patienten: schnelle Versorgung und freie Apothekenwahl

Ärzte: Im Rahmen der telemedizinischen Versorgung können E-Rezepte ausgestellt werden.

Apotheker: Sie können im Auftrag des Patienten durch ihre digitale Identität Rezepte vom Rezeptspeicher beziehen.

Krankenkassen: Sie erhalten analog des heutigen Muster-16-Rezeptformulars alle für die Abrechnung von Rezepten erforderlichen Daten rein elektronisch.

Projektleitung:

Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband Baden-Württemberg

Kooperationspartner:

NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker

Projektzeitraum:

Die ersten Rezepte sollen nach Möglichkeit im 2. Quartal 2019 über den Rezeptspeicher abgewickelt werden.

Finanzierung:

Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Seiten-Adresse: https://www.telemedbw.de/projekte/geschuetzter-e-rezept-dienst-der-apotheken